OBST- UND GARTENBAUVEREIN
ECKENWEILER e. V.
An alle Mitglieder des OGV
Einladung zur Jahreshauptversammlung 2025
am Freitag
11. April 2025 19 Uhr im
Vereinsheim des OGV- Eckenweiler
Tagesordnung
Begrüßung
Totenehrung
Bericht der 1. Vorsitzenden
Bericht der Schriftführerin
Bericht der Kassiererin
Bericht der Kassenprüfer
Entlastung
Wahlen
2.Vorsitz
Schriftführer
Beisitzer
Satzungsänderung zu § 16 Auflösung
Die Auflösung des Vereins ist nur in einer Mitgliederversammlung möglich, die zu diesem Zweck einberufen werden muss. Die Einladung erfolgt gemäß den Bestimmungen des § 7.
Zur Auflösung ist eine Drei-Viertel-Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Kommt diese nicht zustande, so ist innerhalb einer Frist von zwei Monaten eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Diese beschließt mit Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke
„ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.“ wird ersetzt durch
Fällt das Vermögen an eine Körperschaft, des öffentlichen Rechts oder eine steuerbegünstigte Körperschaft, die es unmittelbar und ausschließlich, entsprechend der Zwecke des § 2 der Satzung, gemeinnützig zu verwenden hat.
Die Hauptversammlung wir bewirtet und im Anschluss sitzen wir noch gemütlich beisammen.
Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten.
1. Vorsitzende Carola Däuble